Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte nicht prüfen darf, wen der BND hackt. Damit entsteht eine kontrollfreie Zone. Menschenrechts- und Geheimdienstexperten sehen nun die Bundesregierung in der Pflicht, eine wirkungsvolle Kontrolle zu schaffen.
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